Seite 4 Allein schon dieser Umstand belege, dass die Gemeinde ursprünglich davon ausgegangen sei, dass für die Bauten keine Baubewilligung erforderlich sei. F. Das DBV und die BBK C___ verzichteten beide ausdrücklich auf eine mündliche Verhandlung sowie auf eine Duplik. G. Auf die Eröffnung des Urteilsdispositivs hin bestand A___ auf der Zustellung eines begründeten Urteils. Damit sind die Voraussetzungen für die in Ziff. 2 des Dispositivs in Aussicht gestellte Reduktion der Entscheidgebühr nicht gegeben.