Der freiwillige Abbruch des Kaninchen- und Schafstalls ändere nichts an der massiven Überschreitung des zulässigen Höchstmasses an Erweiterungen. Es obliege A___, in Bezug auf die Existenzdauer des Treibhauses entsprechende Beweise zu liefern. Die BBK C___ sei ihm bezüglich des Vordachs und des Pumpenhauses entgegengekommen. Auf eine kürzere Verwirkungsfrist könne sich nur berufen, wer selber im guten Glauben gehandelt habe. A___ vermöge keinen entsprechenden Vertrauenstatbestand nachzuweisen. Für eine Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands bestehe ein öffentliches Interesse.