D. Das DBV brachte hierzu vor, die Einwendungen von A___ seien allen Parteien zur Kenntnis gebracht worden, was einer Verletzung des rechtlichen Gehörs entgegenstehe. Zudem sei in Bezug auf das Erstellungsjahr des Treibhauses auf die Angaben im Baugesuch abgestellt worden. Im Verwaltungsverfahren obliege den Parteien eine Mitwirkungspflicht und es wäre für A___ machbar gewesen, den damaligen Gemeindeschreiber ausfindig zu machen und dessen Befragung als Beweisantrag anzubieten.