3 des Entscheids der BBK C___ aufzuheben und auf die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands betreffend Treibhaus, Geissenstall mit Vorbau inklusive provisorischem Anbau sowie Gartenhaus zu verzichten. Begründet wurde der Rekurs im Wesentlichen damit, die Ansicht der Abteilung Raumentwicklung, aufgrund der bereits getätigten Erweiterungen seien keine zusätzlichen Wohn- bzw. Nebenflächenerweiterungen mehr zulässig, treffe nicht zu bzw. sei vorliegend nicht relevant. Das Treibhaus existiere entgegen der falschen Angabe in den Unterlagen zum Baugesuch seit 1986.