Später folgte ein Treibhaus und 1992 ein Geissenstall mit Vordach inklusive provisorischem Anbau sowie ein Gartenhaus. Weil all dies ohne Baubewilligung geschah, ordnete die Baubewilligungskommission C___ (fortan: BBK C___) dafür ein nachträgliches Baubewilligungsverfahren an. Am 30. April 2015 reichte A___ das nachträgliche Baugesuch ein. Je mit Entscheid vom 1. Juni 2015 und vom 28. September 2015 verweigerten das Planungsamt (seit 1. Januar 2016: Abteilung Raumentwicklung) und die BBK C___ die nachträgliche Bewilligung für die Bauvorhaben.