Gegenstand Baubewilligung Nr. 15-37, Parzelle Nr. 001, C___ Rechtsbegehren a) des Beschwerdeführers: 1. Der Rekursentscheid des Departements Bau und Volkswirtschaft des Kantons Appenzell Ausserrhoden vom 6. Juni 2016 sei aufzuheben; 2. Auf die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands betreffend das Treibhaus, den Geissenstall sowie das Gartenhaus sei zu verzichten; 3. Eventualiter sei die Angelegenheit zur neuen Beurteilung an die Vorinstanz oder die Beschwerdegegnerin zurückzuweisen; 4. Unter Kosten- und Entschädigungsfolge (zuzüglich MWST) zulasten des Staates.