Aufgrund der Luftbilder ist davon auszugehen, dass dieser als ausgewachsener Baum den Kronenschluss in weitem Umkreis gewährleistet hat und zwar bis zu den oberhalb der westlichen Sandsteinrippe stehenden Bäumen (in Richtung Jalon 9) und auch bis und mit dem strittigen Waldsaum bei Jalon 6, welcher dort 2.66 m ausserkant der durch diesen Randbaum gebildeten Stockgrenze festgelegt wurde. Beim Augenschein hat sich im Weiteren bestätigt, dass sich das Gehölz unterhalb der westlichen Sandsteinrippe auch rein optisch nicht von der Bestockung oberhalb der Rippe abhebt (S. 23, 27, 28 und 32 des Protokolls).