Beim Pflock Nr. 6 wurde zudem am Augenschein ein grosser Wurzelstock eines gefällten Randbaumes festgestellt, welcher gemäss Angabe des Beschwerdeführers bereits im Jahr 2012 vorhanden war (S. 30-32 des Protokolls). Aufgrund der Luftbilder ist davon auszugehen, dass dieser als ausgewachsener Baum den Kronenschluss in weitem Umkreis gewährleistet hat und zwar bis zu den oberhalb der westlichen Sandsteinrippe stehenden Bäumen (in Richtung Jalon 9) und auch bis und mit dem strittigen Waldsaum bei Jalon 6, welcher dort 2.66 m ausserkant der durch diesen Randbaum gebildeten Stockgrenze festgelegt wurde.