Nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung genügt zum Nachweis eines massgeblichen Kronenschlusses durchaus (entgegen der anderslautenden Behauptung des Beschwerdeführers), dass bei im Moment mindestens 15- (bzw. vorliegend) 17-jährigen Bäumen ein solcher für den ausgewachsenen Zustand als möglich prognostiziert wird (Urteil des Bundesgerichts 1A.30/2004 vom 11. August 2004 E. 3.1). Am Augenschein vom 24. Mai 2018 hat sich der aus den Luftbildern erkennbare Sachverhalt bestätigt, dass über die westliche Sandsteinrippe hinweg und damit auch intern durchgehend ein Kronenschluss besteht (S. 25, 26 und 28 des Protokolls) und dass