5.4.3 Die erwähnten Luftbilder lassen das strittige Gehölz als kompakte Bestockung erscheinen, zu dessen Dimensionierung (Länge, Breite, Gesamtfläche) trotz teilweiser Unschärfe der Luftbilder durchaus Aussagen möglich sind. Zwar lässt sich den Bildern über die Höhe der Bäume keine eindeutige Antwort entnehmen, doch kann auf diesen festgestellt werden, dass im Bereich der strittigen Fläche ab dem Jahr 2001 auf der Kronenebene ein ununterbrochener Wuchszusammenhang vorhanden ist. Auf den Luftbildern sind keine bestockungsfreien durchschaubaren Flächen erkennbar, welche nicht als Wald qualifiziert werden könnten.