Am Augenschein konnte zudem kein relevanter Jungwuchs festgestellt werden, welcher die das Minimalalter erreichenden Bäume dominieren würde. Selbst wenn vereinzelte Bäume im Jahr 2012 jünger als 15 Jahre gewesen wären, ist aufgrund der Luftbilder, des technischen Berichts und den Erkenntnissen des Augenscheins davon auszugehen, dass die Mehrheit der am massgeblichen Datum vorhandenen Waldbäume (einschliesslich allfälliger Baumstrünke) das für eine Waldausscheidung erforderliche Mindestalter von 15 Jahren erreichte, was gemäss bundesgerichtlicher Rechtsprechung für die Anforderung des Alters eines Waldareals genügt (Urteil des