So habe der Vorsitzende des Gerichts bspw. bei Jalon 5 einen Kronenschluss festgestellt, wobei die Vorvorinstanz noch festgestellt habe, dass kein Kronenschluss bestehe, ein solcher aber im ausgewachsenen Alter möglich sei. Der Zeitabstand zwischen der ersten Waldfeststellung und dem Augenschein habe sodann Auswirkungen auf den qualitativen Charakter des Gehölzes („Trittstein“). Den Feststellungen des Gerichts