K. Mit Schreiben vom 28. September 2018 wurden den Parteien die von Amtes wegen beigezogenen Orthofotos der umstrittenen Bestockung aus den Jahren 1995, 2001, 2007, 2009, 2011 und 2013 zur Kenntnisnahme zugestellt. L. Auf Eröffnung des Urteildispositivs hin verlangte der Beschwerdeführer mit Schreiben vom 27. Dezember 2018 eine Begründung des Urteils. Damit sind die Voraussetzungen für die nach Ziff. 4 des Dispositivs in Aussicht gestellte Reduktion der Entscheidgebühr nicht gegeben. M. Auf die Begründung der gestellten Anträge wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen näher eingegangen.