2016 liess sich der Beschwerdeführer zur Fotodokumentation des Augenscheins vernehmen, wobei er nebst mehreren Luftbildern einen Plan der J___ AG ins Recht legte, welcher eine andere Abgrenzung der bestockten Fläche aufzeigen soll, woraus eine Fläche von insgesamt 479 m2 resultiert. Nach dem nachträglichen Versand des Augenscheinprotokolls liess der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 24. Februar 2017 ein Protokollberichtigungsbegehren einreichen, wobei er eventualiter beantragte, das Protokoll des Augenscheins vom 29. Oktober 2014 aus dem Recht zu weisen und einen neuen Augenschein durchzuführen.