Gegen die Festlegung der Waldgrenzen liess A___, vertreten durch RA AA___, mit Eingabe vom 13. März 2012 bei der Abteilung Wald und Natur Einsprache erheben. Nach einer am 2. Mai 2012 durchgeführten Anhörung vor Ort wies die Abteilung Wald und Natur (im Folgenden: Vorvorinstanz) die Einsprache mit Entscheid vom 8. Juni 2012 ab.