B. Anlässlich der geplanten Ortsplanrevision der Gemeinde B___ führte das kantonale Oberforstamt (neu: Amt für Raum und Wald, Abteilung Wald und Natur) am 12. Januar 2012 zusammen mit einem Vermessungsteam eine Verpflockung des von ihm als Wald bezeichneten Areales an Ort und Stelle durch, an welcher auch A___ für sich und als Vertreter der übrigen Miteigentümer teilnahm. In der Folge legte die Abteilung Wald und Natur einen ge-