2.2 Die Beschwerdeführerin hat den Gemeinderat B___ mit Eingabe vom 21. April 2016 ersucht, sie zur Vornahme einzelner Handlungen in Bezug auf die Liegenschaft in C___ zu beauftragen bzw. zu ermächtigen. Konkret geht es dabei um die Sicherheitsüberprüfung der elektrischen Installationen und die Einreichung des Sicherheitsnachweises, d.h. um spezifische Verwaltungshandlungen für ein bestimmtes Nachlassaktivum, wofür grundsätzlich die Einsetzung eines Spezialerbenvertreters möglich wäre.