Erbenvertreter würden im Kanton Appenzell Ausserrhoden vom Gemeinderat B___ eingesetzt und/oder beauftragt/ernannt. Dies sei eine amtliche Aufgabe, die nicht abgeschoben werden könne. Die im angefochtenen Entscheid erwähnten Rekurse hätten völlig andere Begebenheiten betroffen und nichts mit der Sicherheitsprüfung der Nachlassliegenschaft C___ zu tun. Im Schreiben vom 29. April 2016 sei durch die Gemeinde B___ mit Absicht eine falsche Rechtsmittelbelehrung erfolgt, wie bereits in früheren Fällen, was nicht mit einem fairen Verfahren und Verfassungsgarantien sowie dem Recht auf Beschwerde gemäss EMRK vereinbar sei.