der Grünbereich ist der Grünzone GRiF zugeordnet. Das überlagerte Gebiet liegt im Geltungsbereich des Quartierplans E___, Teil Ost, welcher am 13. Mai 2011 vom Departement Bau und Umwelt (neu: Departement Bau und Volkswirtschaft) genehmigt wurde. B. Mit Baugesuch vom 19. Mai 2015 (Projektänderung) ersuchte A1___ die Baubewilligungskommission B___ um die Bewilligung für den Neubau eines Einfamilienhauses auf der Parzelle Nr. 001. Das Gesuch wurde mit Entscheid vom 14. Juli 2015 von der Baubewilligungskommission B___ bewilligt, wobei dies gleichzeitig eine gegen das Baugesuch ge-