auch ist die Parkbucht über den bestehenden Treppenzugang in zumutbarer Distanz zum Wohnaus erreichbar. Vorbehalten bleibt, dass dafür auf ein formgültig und sachkundig erstelltes Baugesuch der Beschwerdegegner hin eine Baubewilligung erteilt werden kann. Nach Art. 95 Abs. 3 lit. a und b BauG genügt ferner eine hinreichende Zufahrt und ein gut begehbarer, direkter Zugang. Die Beschwerdegegner haben deshalb auch im Rahmen von Art. 66 Abs. 1 lit.