angrenzend auf Parzelle 003 sowie längs des Bahntrasses) auch ohne Expertise zu Seite 20 belegen vermögen, dass solche in einer Höhe von etwa 2m und mehr in diesem Gelände analog fundiert, erstellt und bewilligt werden können (vgl. dazu Fotodokumentation act. 6.1, S. 10-13, 16, 20-22 und 26; act. 22.2, 22.3; act. 8.4 Höhenkurven der Parz. 001 und der Stützmauer längs des Bahntrassees).