auf Parzelle 003 steht eine gut einsehbare Stützmauer in einer Höhe bis zu 2m. Dazu kommt, dass der im Süden der Parzelle 001 dafür beanspruchte Standort gänzlich ausserhalb der kommunalen Gefahrenzone liegt (vgl. GIS, Zonenplan Gefahren der Gemeinde B___: demnach liegt nur der Nordteil der Parzelle 001 in der Gefahrenzone 3, welche gemäss Art. 22bis Abs. 3 BauR ohnehin nur eine "geringe Gefährdung" bedeutet).