Gemeinde für den Strassenzweig im NO zur (geänderten) Auffassung käme, es sei im Bereich der Parzelle 001 eine weitere Ausweichstelle erforderlich, so hat der Augenschein gezeigt, dass eine solche analog zur Ausweichstelle auf Parzelle 005 auch hier in Verbindung mit einer Stützmauer erstellt werden könnte, denn angesichts einer Anstosslänge von über 35m liesse sich eine solche ohne Beeinträchtigung des zu Parzelle 001 bestehenden Treppenzuganges (für Fussgänger) - nämlich daran anschliessend - auch im Süden (längs der D___strasse) erstellen (allenfalls in Kombination mit den nachfolgend