betrachtet. Dies ist angesichts der am Augenschein an Ort angetroffenen übersichtlichen Verhältnisse nicht zu beanstanden, ist doch ein auf Parzelle 001 (zum Warenumschlag) vorübergehend abgestelltes Fahrzeug auch von der Kantonsstrasse her ohne weiteres zu erkennen, so dass ein Verkehrsteilnehmer gegebenenfalls direkt zum Bahnübergang im SW ausweichen und von dort in die D___strasse einbiegen kann. Aber selbst wenn die