Einem Anwohner in der oberen D___strasse bleibt es dann nämlich immer noch möglich, über den im Mündungsbereich zweispurig befahrbaren Bahnübergang im SW und die dortige Ausweichstelle weg- und zuzufahren. Muss für Möbeltransporte oder Reparaturen einmal ein Fahrzeug länger als kurzfristig auf dem NO-Zweig der D___strasse bzw. auf Parzelle 001 abgestellt werden, ist es den Beschwerdegegnern zudem möglich und zumutbar, dies den Anwohnern der oberen D___strasse durch geeignete Signalisation (Pannendreieck, o.ä.) kundzutun, damit diese diesem Hindernis ausweichen, um vorübergehend ausschliesslich via den zweispurig