Müssen Sanität, Feuerwehr, Kehrichtabfuhr oder auch private Taxidienste ein Fahrzeug vorübergehend im Bereich der Parzelle 001 anhalten oder abstellen, ist die D___strasse für das Gebiet der oberen D___strasse denn auch keineswegs blockiert (wie dies die Vorinstanz unzutreffend angenommen hat): Einem Anwohner in der oberen D___strasse bleibt es dann nämlich immer noch möglich, über den im Mündungsbereich zweispurig befahrbaren Bahnübergang im SW und die dortige Ausweichstelle weg- und zuzufahren.