Auf das Schreiben vom 1. November 2016 der Gerichtsleitung hin verzichteten alle Beteiligten auf Gegenbemerkungen. Mit Schreiben der Gerichtsleitung vom 4. April 2017 wurde den Parteien der Beizug diverser Unterlagen in Ergänzung des Augenscheines bzw. zur Vervollständigung der Sachverhaltsfeststellung