ferner das zuhanden des Bundesgerichts beigezogene Strassenreglement und ein Auszug aus dem vom Regierungsrat genehmigten Strassenplan und Strassenverzeichnis der Gemeinde B___. Auf die dazu eingegangenen Stellungnahmen der Beschwerdeführerin, der Beschwerdegegner und der Vorinstanz sowie die mit Schreiben vom 8. September 2016 dazu eingeholten Gegenbemerkungen der Parteien wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingetreten. Der Gemeinderat B___ verzichtete durchwegs auf Stellungnahmen. Auf das Schreiben vom 1. November 2016 der Gerichtsleitung hin verzichteten alle Beteiligten auf Gegenbemerkungen.