Seite 10 Parzelle 003 möglich, aber dessen Mitbenutzung als Wendeplatz ist weder Bestandteil des alten Fahrrechts noch im Rahmen des strittigen Gesuches um Mitbenutzung beantragt. Das ursprünglich auf Parzelle 003 als Autoabstellplatz bewilligte und am vorinstanzlichen Augenschein offenbar noch so genutzte Garagendach wird derzeit als Sitz- und Kinderspielplatz (mit Trampolin), zum Wäschetrockenen (Stewi) und saisonal auch zum Aufstellen eines Swimmingpools benutzt (vgl. Luftbild von 2014 im GIS)."