Auf Parzelle 001 konnten als Fortsetzung dieser (derzeit gesperrten) Westzufahrt zwei geteerte Fahrspuren festgestellt werden. Das Wenden eines Fahrzeuges auf Parzelle 001 ist derzeit allerdings nicht möglich, weil die Fahrspur sich nach Norden hin zu einer Treppe verengt und nach Süden hin das unbefestigte Gelände recht steil abfällt und auch die Treppe zur D___strasse hinunter das Wenden hindert. Zur Parzelle 001 kann auf dem alten Fahrrecht (von 1913) deshalb derzeit entweder nur vorwärts oder rückwärts zugefahren werden. Ein Wenden wäre derzeit nur auf dem befestigten und befahrbaren Garagendach auf der benachbarte