Nr. 007) auf eine minimale Breite von 2.55m verengt wird. Weil um diese Hausecke in die Zufahrt eingebogen werden muss und weil vor der hangseitigen Stützmauer ein steiles, gepflästertes Bord den befahrbaren Radius zusätzlich verkleinert, kann dort mit einem heute bis zu 2.5m breiten, normallangen Lastwagen nicht eingebogen werden. Hingegen ist ein Einbiegen und Befahren dieser Zufahrt mit PW und Lieferwagen auf der ganzen Länge bis zur Absperrung an der Grenze zu Parzelle 001 möglich. Auf Parzelle 001 konnten als Fortsetzung dieser (derzeit gesperrten) Westzufahrt zwei geteerte Fahrspuren festgestellt werden.