H. Für den 25. März 2015 wurden die Parteien zu einem Augenschein an Ort und Stelle vorgeladen, an dem auch das Gericht in vollständiger Besetzung teilnahm. Nach damaliger Praxis hat das Obergericht gleichentags sein Urteil gefällt, und deshalb das Ergebnis des Augenscheines direkt im begründeten Urteil (unter lit. H) in den wesentlichen Zügen wie folgt festgehalten: "Die im Süden über Parzelle 001 führende D___strasse weist eine Fahrbahnbreite von durchwegs mindestens 3m auf und diese kann insbesondere auch von Lastwagen einspurig befahren werden. Weil die D___strasse sowohl im Südwesten als