Die anwaltlich vertretenen Parteien haben in der Folge auf eine Stellungnahme dazu verzichtet. Die D___strasse ist im Strassenverzeichnis nicht aufgeführt, weil es sich nach Auskunft des Gemeindeingenieurs um eine Strasse ohne öffentliche Widmung zum Gemeingebrauch handle. Gemäss Edikt zur Abstimmung über das kommunale Strassenreglement (vom 18. Mai 2014) untersteht die D___strasse deshalb nicht dem Strassengesetz, sondern dem Baugesetz.