Seite 8 nicht als zweckmässig zu betrachten und wäre, selbst wenn dies bautechnisch realisierbar wäre, so oder so mit unverhältnismässig hohen, ihnen nicht zumutbaren Kosten verbunden. Auf die weiteren Vorbringen der Beschwerdegegner und jene des DBU wird, soweit erforderlich, in den Erwägungen eingetreten.