B. Mit Baugesuch vom 19. Mai 2015 (Projektänderung) ersuchte A1___ die Baubewilligungskommission B___ um die Bewilligung für den Neubau eines Einfamilienhauses auf der Parzelle Nr. 001. Das Gesuch wurde mit Entscheid vom 14. Juli 2015 von der Baubewilligungskommission B___ bewilligt, wobei sie gleichzeitig eine gegen das Baugesuch gerichtete Einsprache von C___, Grundeigentümerin der Parzelle Nr. 003, abwies. Dagegen liess C___