Seite 11 scheiden berücksichtigt werden. Der Vollzug im Einzelnen sei dann aber den zuständigen Behörden anzuvertrauen. Die beantragte Ausdehnung der Einsprachelegitimation auf Bauvorhaben in Schutzzonen könne dazu führen, dass die Ausscheidung solcher Zonen dann umso zurückhaltender erfolge (a.a.O., S. 39). In der Folge blieb es 1985 durchwegs bei der in Art. 91 Abs. 2 EG zum RPG auf Schutzzonenpläne und Zonenpläne eingeschränkten Fassung der Einsprache- und Rekurslegitimation der ideellen Vereinigungen.