In der Volksdiskussion wurde weitergehend beantragt, es sei den ideellen Vereinigungen eine uneingeschränkte Einsprache- und Rekurslegitimation, oder eventualiter eine solche gegen Bauten und Anlagen in Schutzzonen einzuräumen (a.a.O., S. 37). Der Regierungsrat beantragte indessen durchwegs Ablehnung dieser Begehren (a.a.O., S. 37-39). Zur Begründung führte der Regierungsrat im Wesentlichen aus, eine Ausdehnung wäre Ausdruck eines Misstrauens gegenüber den gewählten Behörden und die Anliegen der Vereinigungen bekämen dadurch ein Übergewicht. Zudem würden die kommunalen und kantonalen Behörden jeweils von sich aus die Zusammenarbeit mit den Organen des Natur- und Heimatschutz suchen.