Seite 8 sind auch ideelle Vereinigungen im Kanton legitimiert, die sich nach den Statuten mit den Aufgaben des Natur- und Heimatschutzes befassen und mindestens fünf Jahre vor Einreichung des Rechtsmittels gegründet wurden. [Abs. 3 dieser Bestimmung sieht ferner vor, dass zu Eingaben mit blosser Bedeutung von kritischen Hinweisen oder Verbesserungsvorschlägen jede Person befugt ist.]