Die Legitimation als ideelle Vereinigung wäre nur zu bejahen, wenn diese eines der Instrumente in Art. 80 Abs. 2 und 4 BauG angefochten hätte, aber dies treffe vorliegend nicht zu. Zur Erfüllung der Aufgaben im Bereich des Natur- und Heimatschutzes stehe den Gemeinden zwar auch der Erlass einer Einzelverfügung offen, aber auch dagegen seien die ideellen Organisationen nicht legitimiert, denn