Für die weiteren Ausführungen dazu, kann auf die Akten verwiesen werden. Schliesslich könne auch der Umstand, dass die kommunale Baubewilligungsbehörde in langjähriger Praxis auf Einsprachen des Heimatschutzes eingetreten sei, nicht bedeuten, dass dieser gegen Baugesuche innerhalb der Bauzonen legitimiert wäre, wenn Schutzzonenpläne oder Schutzverordnungen tangiert seien. Aus der kantonalen Rechtsprechung sei keine entsprechende Praxis festzustellen.