Seite 5 der Fall, wenn der Gesetzgeber das Kürzel etc. oder usw. eingefügt hätte. Aus der geltenden Fassung gehe klar hervor, dass nur Schutzzonenpläne, Schutzverordnungen und Zonenpläne Gegenstand eines Rechtsmittels von ideellen Vereinigungen bilden könnten, wogegen Einzelverfügungen von der Legitimation nicht erfasst seien. Andernfalls ergebe die Abgrenzung zu Art. 111 Abs. 1 BauG keinen Sinn.