Aufgrund des Verweises auf Art. 79 ff. und damit auf den gesamten 6. Abschnitt sei die Legitimation nicht nur beim Planerlass gegeben, sondern auch im Zusammenhang mit Einzelverfügungen, soweit ein Bezug zu schutzwürdigen Gegenständen nach Art. 79 BauG bestehe. Dasselbe ergebe sich aus Sinn und Zweck sowie Bedeutung dieses Verweises. Demnach sei die Legitimation immer dann gegeben, wenn schutzwürdige Gegenstände im Sinne von Art. 79 Abs. 1 BauG betroffen seien.