RPG), die Festsetzung von Kleinbauzonen sowie Baubewilligungen für Zweitwohnungen in den Gemeinden mit einem Anteil von mehr als 20 Prozent Zweitwohnungen (BGE 139 II 271, E. 11). Weil das strittige Bauvorhaben zwar in einer kommunalen Ortsbildschutzzone liege, aber die Ortsbildschutzzone von nationaler Bedeutung sich östlich, oberhalb davon erstrecke, sei Gegenstand des Rekurses die Erteilung einer (ordentlichen) Baubewilligung für ein Vorhaben innerhalb der Bauzone; dieses habe keinen spezifischen Sachzusammenhang zu einer eigentlichen Bundesaufgabe der genannten Art.