Appenzell Ausserrhoden mit Eingabe vom 27. November 2014 Rekurs beim Departement Bau und Umwelt erheben, und zwar mit dem Antrag, die angefochtene Baubewilligung sei aufzuheben. Der Heimatschutz hielt unverändert an seinem Standpunkt fest, dass der geplante Baukörper mit Pultdach und einer Fassade mit sehr grossen Fensteröffnungen den Anforderungen in Art. 8 und 23 BauR nicht entspreche, da damit das Ortsbild wesentlich beeinträchtigt werde.