111 Abs. 2 des Gesetzes über die Raumplanung und das Baurecht (BauG, bGS 721.1). Nachdem gestützt auf eine Besprechung mit der Denkmalpflege am 15. Mai 2014 ein Planänderungsgesuch einging, zu dem der Heimatschutz mit Eingabe vom 26. September 2014 Stellung nahm, wies die BBK die auch bezüglich des geänderten Projekts noch aufrecht erhaltene Rügen ab (Verletzung der Bestimmungen in Art. 8 und 23