vertreten durch: RA CC___ Gegenstand Umbau Schreinerei und Wohnungen, Parz. Nr. XX, B___ Rechtsbegehren a) des Beschwerdeführers: 1. Der Rekursentscheid des Departements Bau und Umwelt vom 25. März 2015 sei aufzuheben. 2. Die Streitsache sei mit der Anweisung an das Departement Bau und Umwelt zurückzuweisen, auf den Rekus einzutreten und diesen materiell zu behandeln. 3. Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolge. b) der Vorinstanz: Die Beschwerde sei vollumfänglich abzuweisen, unter Kostenfolge des Beschwerdeführers.