Mit seiner Mail trat er sinngemäss und faktisch aber zugleich auch von seiner zuvor analog auch mit der Bewilligung zur Abdrucknahme übernommenen Aufsichtsfunktion und -verantwortung über A___ zurück. Gemäss Mail der Heilmittelkontrolle (ebenfalls vom 20. Dezember 2004, act. 7.58) hat diese daraufhin das hängige Gesuch um Bewilligung der operativen Ausbildung durch C___ von der Pendenzenliste der Sanitätskommission abgeschrieben. Es blieb aber offen, was mit der kurz zuvor, am 18. Oktober 2004 ebenfalls unter der Aufsicht von C___ erteilten Ausnahmebewilligung zur Abdrucknahme angesichts der nicht mehr durch diesen gewährleisteten Aufsicht geschehen soll.