Seite 6 neue Gesundheitsgesetz 2008 in Kraft getreten sei: Diese Bewilligung sei an die Person von med. dent. C___ geknüpft gewesen. Nur unter seiner Aufsicht und Verantwortung sei die Abdrucknahme ausnahmsweise erlaubt worden. Dieser habe seine Praxistätigkeit im Kanton Appenzell Ausserrhoden jedoch schon per Ende März 2005 aufgegeben. Dass zusätzlich zur fachtechnischen Aufsicht durch med. dent. C___ eine Oberaufsicht durch kant. approb. B___ bestanden habe, entbehre jeglicher Grundlage.