Soweit A___ mit Schreiben vom 3. Juni 2013 an das Amt für Gesundheit darauf bestand, dass ihm noch nach altem Recht eine Berufsausübungsbewilligung als kantonal approbierter Zahnarzt zu erteilen sei, wurde dieses Begehren in der Folge von allen Instanzen abgewiesen und zwar auf Anfechtung hin auch vom Obergericht (Urteil vom 27. Mai 2015 im Verfahren Nr. O4V 14 2). Inzwischen wurde dieses Urteil auch vom Bundesgericht bestätigt (vgl. Urteil 2C_83/2016 vom 23. Mai 2016).