Seite 4 Dezember 2004 mitteilen, dass er auf Ende Februar 2005 seine Praxistätigkeit im Kanton Appenzell Ausserrhoden aufgebe. In der Folge wurde das Gesuch bei der Heilmittelkontrolle AR abgeschrieben und A___ teilte dort am 22. Dezember 2004 per Mail mit (act. 58), dass er einen anderen Ausbildner suchen werde. Später reichte er ein neues Ausbildungsgesuch mit B___ als Ausbildner ein. Mit Verfügung vom 14. November 2005 wurde B___ als kantonal approbierter Zahnarzt gestützt auf Art. 36 aGVO die Bewilligung erteilt, in seiner Praxis in D